Kulturausschusssitzung am 20.12.18

Mit Blick auf die bevorstehende Kulturausschusssitzung am 20.12.18
möchten wir, vom Freien Radio Fratz, Sie unserseits noch einmal auf den
aktuellsten Stand bringen.

Die letzten Wochen haben wir uns mit den letzten Anpassungen zum
internen Sendebetriebsablauf, der Optimierung von Entscheidungsprozessen
innerhalb der Organisationsstruktur, sowie der Einarbeitung der ersten
Sendungsmachenden beschäftigt.

Diese Änderungen werden wir auch in unseren Redaktionsstatuen
widerspiegeln, auch um diese lesbarer und verständlicher auszuformulieren.

Die politischen Debatte um unsere Statuten hat uns dabei gezeigt, dass
unsere ursprüngliche Intention; Strafverfolgungsbehörden aus Gründen des
Quellenschutzes und der journalistischen Sorgfaltspflicht
auszuschließen, in unseren Statuten nicht klar genug formuliert war.

Uns war und ist es wichtig, unseren Quellen Schutz garantieren zu
können, um so unserer journalistischen Sorgfaltspflicht nachzukommen.
Dieses passiert in jedem anderen publizistischen Medium in Deutschland,
welches, genau wie wir, dem deutschen Pressekodex nachkommt, genau so.

Die derzeitige Fassung der Statuten hierzu sieht folgende Formulierung vor:

1.5
Grundsätzlich von der Mitarbeit ausgeschlossen sind Angehörige
rechtsextremer/rechtspopulistischer Parteien und Gruppierungen und
religiöse Fundamentalist*innen.

1.7
Quellenschutz und die journalistische Sorgfaltspflicht sind
Grundvoraussetzungen für journalistisches Arbeiten. Aus diesem Grund
können Menschen, die dem Legalitätsprinzip unterworfen sind, nicht
redaktionell, organisatorisch oder anderweitig im Radio oder dessen
Strukturen tätig werden.

Auch haben wir die häufigst an uns gestellten Fragen unter
https://radio-fratz.de/faq/ aktualisiert!

Mit freundlichen Grüßen,
Freies Radio Fratz.

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