Kurzgutachten
Aufgrund der Kritik an unseren Sendeinhalten und Statuten, haben wir uns dazu entschieden, ein juristisches Gutachten in Auftrag zu geben.
Wir möchten hier kurz zwei Schlussfolgerungen vorweg nehmen. Der Anwalt David Werdermann kommt nach einer Analyse der Situation und aktuellen Rechtslage unter anderem zu zwei Schlüssen:
„Insbesondere ist es staatlichen Stellen wegen der Programmfreiheit strikt untersagt, Zuwendungen von bestimmten Inhalten abhängig zu machen.“
sowie
„Zugangsoffenheit ist zwar grundsätzlich ein zulässiges Förderkriterium. Der Ausschluss von Personen, die bei Strafverfolgungsbehörden arbeiten, ist jedoch eine legitime redaktionelle Entscheidung, die dem Schutz des Redaktionsgeheimnisses und dem Quellenschutz dient. Diese Entscheidung ist von staatlichen Stellen zu respektieren und darf nicht zur Versagung von Zuwendungen führen.“
Das vollständige Gutachten könnt ihr hier nachlesen:
Einen kurzen Beitrag zu dem Gutachten der Kanzlei Aktentaucherin findet ihr hier.
Auch sie findet klare Worte zum Vorstoß der FDP- und CDU- Fraktion:
„In einem Kurzgutachten im Auftrag von Radio Fratz hat Rechtsanwalt David Werdermann aus unserer Kanzlei die Verfassungsmäßigkeit der Förderkriterien untersucht, die den Anträgen von FDP und CDU zugrunde liegen. Er kommt unter Auswertung der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zu einem eindeutigen Ergebnis:
Freie Radios sind von der Rundfunkfreiheit geschützt. Die Rundfunkfreiheit umfasst neben der Programmfreiheit auch das Redaktionsgeheimnis und das Vertrauensverhältnis zu Informant:innen.“
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